Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die ZUF Zentrum für unabhängige Finanzberatung GmbH - nachfolgend ZUF genannt - ist eine GmbH mit Sitz in Hünenberg. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen im Finanzbereich für Privatpersonen und Firmen. Sie ist ein unabhängiger Versicherungsbroker.

Die ZUF GmbH (Register Nr.25499) ist im öffentlichen Register der FINMA eingetragen.

Wir arbeiten mit allen namhaften Versicherungsgesellschaften sowie ausgesuchten Sammelstiftungen und Finanzinstituten zusammen. Es bestehen keine Produktionsverpflichtungen und keine Exklusivverträge. Wir sind somit bei der Wahl des Anbieters ungebunden und unabhängig.

In der Funktion als Broker im Versicherungsbereich, beruht die Zusammenarbeit mit unseren Kunden auf einem Maklermandat. Dieses Mandat wird teilweise in Zusammenarbeit mit dem BSC Broker Service Center GmbH - nachfolgend BSC genannt – getätigt, um dem Mandanten ein grösstmögliches Partneruniversum zu bieten.

 

2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG) 

Der ZUF-Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.

Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.

Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.

Die ZUF bestätigt, mit den Versicherungsgesellschaften gemäss Seite drei, direkt oder über das BSC Broker Service Center GmbH Vertragsbeziehungen zu pflegen.

Die ZUF bestätigt für die Banken, Vermögens- und Investmentgesellschaften, Stiftungen und Fondsgesellschaften gemäss Seite drei als Vermittlerin tätig zu sein.

Die ZUF ist den genannten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die ZUF als ungebundener Versicherungsvermittler.

 

3. Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der ZUF für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachte Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:

a. Individuell vereinbartes Honorar oder Auftragspauschalen / Jahrespauschalen

b. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von 190.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt

c. Ohne Abrechnung, das heisst, die ZUF vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten  Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter

Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der ZUF betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen. 

Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die ZUF im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker/Berater oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, Banken erhält oder erhalten könnte. Falls die ZUF solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die ZUF diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.

Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 3c. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter.

In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Dies zur Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt auf welche Entschädigungen er verzichtet.

 

4. Haftung aus fehlerhafter Vermittlungstätigkeit 
Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die ZUF dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässiger Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die ZUF nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die ZUF nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach bekannt werden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der ZUF (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftanspruch gegenüber der ZUF.

Dort wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der ZUF haftet, hat die ZUF eine Berufshaftpflicht bei der Zürich Versicherung über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG).

 

Haftungsansprüche sind zu richten an:
ZUF Zentrum für unabhängige Finanzberatung GmbH
Bösch 37
6331 Hünenberg
Telefon: +41 41 4443010

 

Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die ZUF. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt alleine der ZUF. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die ZUF. Die BSC haftet gegenüber dem Mandanten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.

 

5. Datenschutz / Geheimhaltung 
Die MitarbeiterInnen der BSC und der ZUF unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der ZUF (zuf-finanz.ch) abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.

 

6. Dienstleistungen
Die ZUF betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. 

Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

 

7. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung 
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an den Berater resp. die ZUF weiterzugeben. 

Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit einer Lebensversicherungspolice unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die ZUF verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern das ZUF und dessen Broker die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.

 

8. Übermittlungsfehler 
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, Telex, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Kunde, sofern die ZUF und deren Broker die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.

 

9. Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der ZUF mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der ZUF umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die ZUF nicht.

 

10. Copyright 
Die von der ZUF und deren Broker abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (ZUF) an seinem geistigen Eigentum schützt.

 

11. Sonstiges
Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und von der ZUF unterzeichnet sind.

 

12. Gültigkeit, anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2015 gültig. Die ZUF behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und an die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Wo diese AGB nichts Weiteres regeln, gilt der Zusammenarbeitsvertrag für Broker und ergänzend das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Bei Streitbarkeiten zwischen dem Mandanten und der ZUF gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der ZUF.

 

Entschädigungen Dritter

(Branche und Satz in % der Nettoprämie)

 

Sachversicherungen 7.5 bis 15 % (Normaler Satz 15%)
Haftpflichtversicherungen 7.5 bis 15% (Normaler Satz 15%)

Rechtsschutzversicherungen 15% (Normaler Satz 15%)

 

Motorfahrzeugversicherungen
Haftpflicht 4 bis 10% (Normaler Satz 4%)

Teilkasko 7 bis 15% (Normaler Satz 15%)

Kollisionskasko 7 bis 12% (Normaler Satz 12%)

Unfall 7 bis 15% (Normaler Satz 15%)


Unfallversicherungen 3 bis 7% (Normaler Satz 5%)

Unfall Zusatzversicherungen 15 bis 17.5% (Normaler Satz 15%) Krankentaggeldversicherungen 7.5 bis 10% (Normaler Satz 7.5%)

Kollektivlebensversicherungen 0.5 bis 1.8% (Normaler Satz 1%)
Einzellebensversicherungen 0.7 bis 4.5% der Produktionssumme*

 

* Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktespezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 100%.

 

Personenversicherungen (ohne BVG)
Allianz Suisse, Ärztekrankenkasse, Assisa, Atupri, AXA, Basler, Concordia, CSS, ElipsLife, Generali, Groupe Mutuel, Helsana, Helvetia, Hotela, Innova, Mobiliar, ÖKK, Pro Life, Sanitas, Solida, Swica, Sympany, Vaudoise, Visana , Zürich  

 

Haftpflicht- und Sachversicherungen
ACS, AIG, Allianz Suisse, AutoMate, AXA, AXA-Art, Basler, Chartis, Chubb, Emmental Versicherung, Epona, Europäische Reiseversicherung, Generali, GVB Privatversicherungen AG, Helvetia, Mannheimer / Belmont, Mobiliar, OCC, RMS (Erdbebenversicherung), Smile direct, TSM, Vaudoise, VVST, Zürich

 

Rechtschutzversicherungen
ACS, AXA-ARAG, Basler, CAP / Allianz, DAS, Dextra, Fortuna / Generali, Helvetia, Orion / Zürich, Protekta / Mobiliar

 

Einzel-, Lebensversicherungen
Allianz Suisse, AXA, Basler, Elips Life, Generali, Groupe Mutuel, Helvetia, Liechtenstein Life, MobiLife / Mobiliar, Nationale-Suisse, PAX, Youplus, Swiss Life, Vaudoise, Zürich

 

Pensionskassen
Allianz Suisse, Allvor, ASGA, Avanea, AXA, Basler, Convitus, Futura, Gastro Social, Gemini, Groupe Mutuel, Helvetia, Hotela, Integral, Meta , Nest, NoventusCollect, PAT BVG, PAX, Phoenix, PK Aetas, PK Alvoso, PKG, PK Profaro, PK SHP, Previs, Profond, Pro Medico, Prosperita, SSO, Stiftung Abendrot, Swisscanto, Swiss Life, Tellco pkPRO, UWP, Vaudoise, VSAO, Zürich

 

Banken, Vermögensverwalter, Investmentgesellschaften, Stiftungen
Bank Zweiplus, BSI Bank, Bank Cler, Credit Suisse, Crédit Agricole, Inpearl, Liberty Vorsorgestiftungen, Lienhardt & Partner, Luzerner Kantonalbank, Sarasin, Trianon VV, Valuu PostFinance, UBS, Valiant, Zugerberg Finanz AG

 

Fondsgesellschaften
Aberdeen, AIG, Alceda, Alliance Bernstein, Allianz, Artus, Arvest, Ascend, AXA, Bâloise, bfw, Black Rock, Bluevalor, BNP Paribas, Carmignac Gestion, Clariden Leu, Credit Suisse, Dr.Hoeller, DWS Invest, Falcon, Fairvesta, Fidelity, Fisch, Frankfurt Trust, Franklin Templeton, GAM, GS&P KAG S.A. Lux, Gutzwiler, Henderson, HSBC, ING, J.P. Morgan, Jefferies, Lombard Odier Darier Hentsch, MFS Meridian, Morgan Stanley, Nordea, Oppenheim, Oyster, Petercam, Pictet, Pine Bridge, Pioneer Investments, Quantex Funds, RMF Investment Management, Robeco, Sarasin, Schroders, SGAM, Skandia, State Street, Swiss & Global AM, Swisscanto, Threadneedle, UBS, Vontobel, VP Bank

 

Diese Liste ist nicht abschliessend (Stand 9.2023)